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Hartz IV 4 - Arbeitslosengeld II - ALG 2 Beratung

Date Added: November 24, 2007 11:51:06 PM
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Seit Januar 2005 gibt es in Deutschland Hartz 4. Mit der Einführung dieses Gesetzes hat sich für die Hilfsbedürftigen Personen einiges geändert. Das Gesetz wurde entwickelt, um mehreren Personen die Möglichkeit zu geben, ihren Lebensunterhalt mit Arbeit selbst zu finanzieren. Es wurden engmaschigere Kontrollen der Arbeitsfähigkeit und härtere Sanktionen eingeführt. Doch nicht überall kam das Konzept gut an. Viele Kritiker machten sich Sorgen, ob Hartz 4 nicht letztlich schlechter für die Menschen wäre, als die ehemalige Sozialhilfe.

Den Namen Sozialhilfe gibt es heute nicht mehr. Stattdessen haben hilfsbedürftige Personen zwischen 15 und 65 Jahren die Möglichkeit Grundsicherung für Arbeitssuchende zu beantragen. Die Höhe des Satzes liegt bei 345 Euro und ist für jede Person gleich. Bei Antragsstellung muss der Bedürftige nachweisen, dass er wirklich nicht in der Lage ist seinen Lebensunterhalt aus eigener Tasche zu finanzieren. Verstärkt gibt es nach einer Antragsstellung Kontrollen in der Wohnung des Antragsstellers. Diese Kontrollen dienen dazu, eventuelles Vermögen aufzuspüren, da der Betroffene dann verpflichtet ist sein Vermögen für den Lebensunterhalt zu verwenden.

Wer kein Einkommen hat, aber mit einem Partner zusammenlebt, ist zunöchst verpflichtet das Einkommen des Partners für den eigenen Lebensunterhalt zu verwenden. Erst wenn bewiesen wird, dass das Einkommen nicht für beide Personen ausreicht, besteht die Möglichkeit Grundsicherung vom Staat zu erhalten. Also Empfänger staatlicher Leistungen gibt es viele Gesetze zu beachten. Bei der Antragstellung sollte eine Hartz 4 Beratung erfolgen, die den Empfänger über seine Mitwirkungspflicht aufklärt. Das Ziel ist die schnellstmögliche Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis. Hierzu gibt es die kommunalen Jobvermittlungen, die dem Empfänger staatlicher Leistungen helfen eine Arbeit zu finden. Einen Arbeitsplatz ohne Begründung abzulehen bringt eine Kürzung der Grundsicherung mit sich. Bei widerholtem Fehlverhalten kann die Leistung gänzlich versagt werden.

Einmalige Beihilfen wie Möbel, Schwangerschaftsausstattung oder die Übernahme der Mietkaution werden in der Regel nur noch auf Darlehnen bewilligt. Lediglich Personen die erstmals einen eigenen Hausstand gründen haben das Recht auf eine Möbelbeihilfe. Gleiches gilt bei Schwangeren. Nur beim ersten Kind wird die Pauschale bezahlt ohne das die Mutter es zurückzahlen muss.



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