Recht - Gegenstand und Wirkungsweise
Das Recht beschreibt im Wesentlichen die Gesamtheit seiner drei großen Teildisziplinen: Das Öffentliche Recht, das Zivilrecht und das Strafrecht. Das Öffentliche Recht ist der Teil der Rechtsordnung, welches die Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen staatlichen Organen und Organisationen, und das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürgern regelt. Gegenstand des Öffentlichen Rechts sind insbesondere das Staatsrecht mit all seinen Verbindungen zum Völker- und Europarecht...
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