Tipps zum Überstehen der Probezeit in der Ausbildung
Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit - diese darf höchstens vier Monate betragen, mindestens jedoch einen Monat. Sie kann nur dann verlängert werden, wenn die Ausbildung länger als ein Drittel ausfällt, z.B. weil der Azubi krank ist. Es gibt allerdings noch Tarifverträge, die vorschreiben, dass die Probezeit maximal drei Monate betragen darf.
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Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die Berufsausbildung, die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung und die berufliche Umschulung in Deutschland.
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